G8 - Regel-Zug
G8 – Qualitätsgymnasium Baden-Württemberg
Das Achtjährige Gymnasium ist seit 2004 die Regelform des Gymnasiums. Die Bildungspläne für die Klassen 5 bis 10 wurden der kürzeren Schulzeit angepasst. Bildungspläne bestehen nun aus zwei Teilen, Kernplan (Kerncurriculum) und Schulplan (Schulcurriculum) genannt.
Das Kerncurriculum (Bildungsplan) enthält vorgegebene Standards, die im ganzen Land, an jedem Gymnasium erreicht werden müssen und die in Vergleichsarbeiten nach Klasse 6, 8 und 10 überprüft werden. Dieses Kerncurriculum nimmt zwei Drittel der jährlichen Unterrichtszeit eines Faches in Anspruch.
Das Schulcurriculum enthält Bildungsinhalte, die von jeder Schule selbst festgelegt werden. Das Schulcurriculum umfasst ein Drittel der jährlichen Unterrichtszeit eines Faches. Mit ihnen kann sich eine Schule profilieren, das heißt, eigene Schwerpunkte in der Förderung und Bildung ihrer Schüler setzen.
Die Schulen verteilen die Stunden in den einzelnen Fächern über die Jahrgangsstufen 5 bis 10 selbst, es ist nur festgelegt, wie viele Stunden es insgesamt sein müssen. Zum Beispiel muss ein Schüler in den sechs Jahren von Klasse 5 bis 10 insgesamt 24 Stunden im Fach Deutsch unterrichtet werden. Dies können in jeder Klassenstufe 4 Stunden sein, die Schule kann auch eine andere Verteilung wählen. Diese neuen Stundentafeln nennt man Kontingentstundentafel.
Der Wechsel von einer Schule zur anderen bleibt trotzdem möglich, weil alle Schulen, egal wie sie die Stunden verteilen, die oben genannten Standards erfüllen müssen. Außerdem stehen den Schulen neben den Stunden für die einzelnen Fächer auch 10 so genannte Poolstunden zur Verfügung. Mit diesen Stunden schärfen die Schulen ebenfalls ihr Profil. Zu beachten ist hierbei, dass nur 5 der 10 Poolstunden für alle Schüler verpflichtend ausgewiesen werden dürfen. Die restlichen 5 Stunden müssen zur fachspezifischen individuellen Förderung als Intensivierungsstunden insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen eingesetzt werden. Ebenso kann eine solche Poolstunde als kompakte Wiederholungsstunde z.B. in der Oberstufe eingesetzt werden. Zudem dürfen in den Klassenstufen 5 und 6 nicht mehr als 32 Pflicht- oder Poolstunden pro Woche unterrichtet werden. Diese Regel gilt nicht für den bilingualen Zug.
Die inhaltliche Füllung des Kern- und Schulcurriculums, die Erarbeitung der Kontingentstundentafel und die Verteilung der Poolstunden liegt in der Verantwortung der Fachkonferenzen und der Entscheidung der Gesamtlehrerkonferenz. Das Schulcurriculum tritt aufgrund eines Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz nach Anhörung des Elternbeirates und nach Zustimmung der Schulkonferenz in Kraft.
